Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Risu GmbH, Bandgasse 34/3, A-1070 Wien, FN 364420m, UID Nr.: ATU66502518
§1 Allgemeines:
Für die Geschäftsbeziehung zwischen der RISU GmbH und dem Kunden gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Abweichende Bedingungen des Kunden erkennt die RISU GmbH nicht an, es sei denn, die RISU GmbH hätte ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Sofern in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen zwischen Verbrauchern und Unternehmen unterschieden wird, ist die diesbezügliche Defi nition des österreichischen Konsumentenschutzgesetzes (KSchG) maßgeblich. Offensichtliche Irrtümer in Angeboten, Bestellungen, Auftragsbestätigungen, Rechnungen oder sonstigen weitergegebenen Dokumenten dürfen von der RISU GmbH berichtigt werden. Rechtsansprüche auf Grund von irrtümlich erfolgten Angaben, die in offensichtlichem Widerspruch zu sonstigen Verkaufsunterlagen oder Produktdaten stehen werden ausgeschlossen.
§2 Angebote und Aufträge:
Unsere Angebote erfolgen, sofern die Gültigkeitsdauer nicht explizit vermerkt ist, freibleibend und ohne Verpfl ichtungen für uns. Der Vertrag gilt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung der RISU GmbH als abgeschlossen. Durch Erteilung eines Auftrags anerkennt der Kunde die hier angeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Hat der Kunde einen Auftrag erteilt und RISU GmbH diesen bestätigt, so können Abänderungen oder Annullierungen nur noch im gegenseitigen Einverständnis erfolgen. Bei Spezialanfertigungen sind Abänderungen oder Annullierungen ausgeschlossen.
§3 Bestellungen:
Eine mündliche oder schriftliche Bestellung gilt als angenommen, wenn sie von uns schriftlich bestätigt worden ist. Mündliche Abreden haben nur bei nachfolgender schriftlicher Bestätigung Gültigkeit. Für Umfang und Ausführung der Lieferung ist unsere schriftliche Bestätigung maßgebend. Auf Abruf bestellte Ware muss innerhalb der festgelegten Abruffrist abgenommen werden. Wird diese Frist um einen Monat überschritten, besteht die Berechtigung zur Fakturierung sowie zur Verrechnung von Kapitalzinsen und Lagermiete.
§4 Preise:
Alle von der RISU GmbH genannten Preise sind, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, Verkaufspreise exklusive gesetzlicher MwSt. und exklusive Verpackungs-, Porto- und Transportkosten. Im Verrechnungsfalle wird die gesetzliche Umsatzsteuer zu diesen Preisen hinzugerechnet.
§5 Maße, Lichtfarben, Dimmbarkeit und Konstruktionsänderungen:
Von Abbildungen, Gewichten, Maßtabellen oder sonstigen derartigen Angaben kann abgewichen werden, sofern sich dies als zweckmäßig erweist. Produktionsbedingt unterliegen LED-Chips gewissen Toleranzen - somit weisen wir darauf hin, dass es zu Abweichungen der angegebenn Kelvinanzahl kommen kann. Ebenfalls weisen wir darauf hin, dass die angegebenen Messdaten keine Produkteigenschaften garantieren. Falscher Dimmer können LED-Leuchtmittel dauerhaft beschädigen - daher immer LED-taugliche Dimmer verbauen. Ebenfalls weisen wir auf die verwendung von LED-tauglichen Netzteilen und Transformatoren hin.
§6 Transport und Lieferung:
Ohne anders lautende Vereinbarung erfolgen die Lieferungen ab Lager (EXW). Die Lieferkosten inkl. Versicherung und das Risiko trägt der Kunde, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Mit Übergabe an das beauftragte Transportunternehmen, gehen Gefahr, Bruchrisiko sowie Beweislast bezüglich ordnungsgemäßer Verpackung und Verladung auf den Käufer über. Durch Annahme der Lieferung durch den Kunden ist bestätigt, dass die Lieferung vollständig und frei von sichtbaren Schäden ist. Teillieferungen sind zulässig.
§7 Lieferfristen:
Die Liefervereinbarungen werden, wenn immer möglich, wie vereinbart eingehalten. Verzögerungen bei der Lieferung berechtigen den Kunden nicht, vom Vertrag zurückzutreten oder Ersatz für irgendwelchen daraus entstehenden Schaden zu verlangen. Eventuelle Ersatzansprüche wegen Terminüberschreitung können nicht anerkannt werden. Die Lieferfrist beginnt erst mit dem Datum der defi nitiven Abklärung aller technischen Details zu laufen. Rohmaterialmängel, Betriebs- bzw. Produktionsstörungen, Kriegsereignisse, behördliche Maßnahmen und Fälle von höherer Gewalt entbinden uns für die Dauer solcher Behinderungen von der eingegangenen Lieferverpfl ichtung, ohne dass dem Kunden Anspruch auf Schadenersatz zusteht.
§8 Zahlung:
Aufträge werden, wenn nicht ausdrücklich Abweichendes vereinbart wurde, wie folgt in Rechnung gestellt:
- 50 % bei Bestellung bzw. Auftragserteilung
- 50 % bei Lieferung bzw. Lieferbereitschaft (auch Teillieferungen) und Rechnungserhalt
Rechnungen sind sofor ohne Abzug eines Skontos zur Zahlung fällig. Unberechtigte Skontoabzüge werden nachbelastet. Hält der Kunde diesen Zahlungstermin nicht ein, so hat er ohne besondere Mahnung, vom Zeitpunkt der Fälligkeit an, den gesetzlichen Verzugszins zu entrichten. Die Zahlungstermine sind auch einzuhalten, wenn Transport, Auslieferung, Montage, Inbetriebnahme oder Abnahme der Lieferung aus Gründen, die der Lieferant nicht zu vertreten hat, verzögert oder verunmöglicht werden oder wenn unwesentliche Teile fehlen oder sich Nacharbeiten als notwendig erweisen, ohne die der Gebrauch der Lieferung nicht verunmöglicht bleibt. Andere Zahlungsbedingungen sind schriftlich zu vereinbaren und bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung der RISU GmbH.
§9 Verpackung:
Einwegverpackungen werden verrechnet. Kisten und Paletten werden bei Nichtretournierung innerhalb der Frist eines Monats voll in Rechnung gestellt.
§10 Mustersendungen:
Ausnahmsweise werden Standardmuster für Bemusterungen für höchstens einen Monat zur Verfügung gestellt. Innerhalb dieser Zeit nicht retourniertes Material wird als defi nitiv bezogen betrachtet und dementsprechend verrechnet. In jedem Fall werden Muster verrechnet, die vom Empfänger abgeändert oder beschädigt wurden (z.B. Ausbrechen oder Abändern von vorgestanzten Zuführungen u.ä.). Muster, die auf Verlangen des Interessenten besonders angefertigt werden müssen, werden, wenn kein entsprechender Lieferungsauftrag erteilt wird, verrechnet.
§11 Rücksendungen:
Rücksendungen erfolgen auf eigene Kosten des Kunden und werden von der RISU GmbH nur nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung bzw. mittels Verwendung unseres Retourscheins angenommen. Die Ware ist frei Haus an unsere Geschäftsadresse in 1070 Wien zurückzusenden. Eine Rücknahmeverpflichtung besteht nicht. Material in gutem Zustand wird nur zu höchstens 90% des Nettowarenwertes oder unter Abzug von mindestens EUR 30,-- für Kontrollen und administrative Bearbeitung gutgeschrieben. Beschädigtes Material wird weder zurückgenommen noch gutgeschrieben. Allfällige Instandsetzungsarbeiten werden zu Selbstkosten verrechnet. In jedem Falle werden allfällige fehlende Teile wie Originalverpackung, Befestigungsmaterial und sonstiges Kleinzubehör verrechnet. Spezialanfertigungen, abgeänderte Standardmodelle (Farbe und Ausführung) sowie Lichtquellen werden nicht zurückgenommen.
§12 Reklamationen:
Minder- oder Falschlieferungen sowie etwaige Mängel können nur innerhalb von 8 Tagen nach Ankunft der Lieferung beim Kunden schriftlich beanstandet werden. Ohne unser schriftliches Einverständnis dürfen Reparaturen oder Abänderungen an gelieferten Waren nicht zu unseren Lasten vorgenommen werden.
§13 Ausschreibungen:
Diese Verkaufs- und Lieferbedingungen gehen, wenn sie in Widerspruch mit Ausschreibungsbestimmungen stehen, diesen vor.
§14 Eigentumsvorbehalt:
Bis zur vollständigen Bezahlung der Ware bleibt diese im Eigentum der RISU GmbH. Der Kunde ist verpfl ichtet, bei Maßnahmen, die zum Schutz des Eigentums des Lieferanten erforderlich sind, mitzuwirken. Der Kunde wird die gelieferten Gegenstände auf seine Kosten während der Dauer des Eigentumsvorbehalts instand halten und zugunsten des Lieferanten gegen Diebstahl, Bruch, Feuer, Wasser und sonstige Risiken versichern. Er wird ferner alle Maßnahmen treffen, damit der Eigentumsanspruch des Lieferanten weder beeinträchtigt noch aufgehoben wird.
§15 Schutzrecht:
An allen Projekten, Kostenvoranschlägen, Entwürfen, Zeichnungen, Marken und zur Verfügung gestellter Software behält sich die RISU GmbH das Eigentums- und Urheberrecht vor. Diese Unterlagen werden dem Kunden persönlich anvertraut und dürfen ohne schriftliche Genehmigung der RISU GmbH weder Dritten zugänglich gemacht noch kopiert werden. Auf Verlangen sind sie der RISU GmbH zurückzugeben.
§16 Gewährleistung:
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen der Republik Österreich. Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahre ab dem Tag der Übergabe der Waren an den Kunden. Geringfügige Abweichungen der Ware stellen keinen Mangel dar, der einen Gewährleistungsanspruch auslöst. Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind Schäden, die auf unsachgemäßen Gebrauch und auf mangelnde oder falsche Wartung und Pfl ege zurückzuführen sind. Die RISU GmbH haftet nicht für leicht fahrlässige Pfl ichtverletzungen.
§17 Haftung:
Die RISU GmbH haftet in Fällen positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss, Verzug, Unmöglichkeit, unerlaubter Handlung sowie aus sonstigem Rechtsgrund lediglich bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, ausgenommen bei Personenschäden. Gleiches gilt für Mangelfolgeschäden. Mittelbare Schäden (Drittschäden) sind generell ausgeschlossen. Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes (ProdHaftG) bleiben unberührt.
§18 Garantie:
Die Garantie sämtlicher Produkte beträgt, wenn nicht anders vereinbart, ein Jahr nach erfolgter Auslieferung und beschränkt sich während dieser Frist auf auftretende Mängel, die nachweisbar auf Material-, oder Herstellungsfehler zurückzuführen sind. Die RISU GmbH haftet nicht für geringfügige Abweichungen der Ware in den Maßen, der Farbe oder im Design gegenüber Abbildungen, Mustern oder unseren Verkaufsunterlagen. Jegliche Garantie setzt voraus, dass der Kunde das defekte Material sachgemäß verpackt und auf eigene Kosten in die Geschäftsräumlichkeiten der RISU GmbH zustellt. Dieses Service ist kostenlos und schränkt die gesetzliche Gewährleistung in keiner Weise ein. Die Garantie gewährt kein Recht auf Kaufpreisminderung, Rückgängigmachung des Kaufvertrages oder auf Schadenersatz wegen Nichterfüllung.
Jede weitere Garantie oder Schadenersatzleistung ist ausgeschlossen. Insbesondere werden auch keine Kosten für die Demontage und Wiedermontage von Anzeigen, Leuchten, Apparaten oder deren Bestandteile sowie für irgendwelche andere Folgeschäden übernommen. Die erweiterte Garantie gilt nicht für sogenannte Verschleißteile. Dazu zählen alle Artikel, die einem natürlichen oder gebrauchsbedingten Verschleiß unterliegen. Als Beispiele seien hier Kabel, Taschen, Cases, Leuchtmittel, Scheinwerfer, Fader. LEDs und Laserdioden genannt. Die erweiterte Garantie gilt auch dann nicht, wenn Mängel am Produkt aufgetreten sind, die auf Fehlbedienung oder Nichtbeachtung von Montage-, Betriebs- und Bedienungshinweisen, nicht bestimmungsgemäßem Gebrauch, unsachgemäße Benutzung, Überlastung oder mangelnde Wartung und Pfl ege zurückzuführen sind oder Mängel am Produkt, die durch Verwendung von Zubehör-, Ergänzungs- oder Ersatzteilen verursacht wurden, die keine Originalteile sind. Ebenso wird keine Garantie für Material oder Produkte geleistet, an denen Veränderungen, Ergänzungen, Reparaturen oder Gewaltanwendungen vorgenommen wurden oder für geringfügige Abweichungen von der Soll-Beschaffenheit, die für Wert und Gebrauchstauglichkeit des Produkts unerheblich sind. Von der Garantie ausgeschlossen sind auch Anzeigen, Leuchten und Apparate, welche nach Konstruktionen oder Modellen des Kunden hergestellt wurden, sofern auftretende Schäden auf Konstruktionsfehler zurückzuführen sind. Wird zudem für solches Material eine Prüfung von zertifi zierten Stellen oder eine Abänderung verlangt, gehen alle hieraus resultierenden Kosten zu Lasten des Kunden. In keinem Fall bestehen Ansprüche des Kunden auf Ersatz von Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, wie namentlich Produktionsausfall, Nutzungsverluste, Verlust von Aufträgen, entgangener Gewinn sowie von anderen mittelbaren oder unmittelbaren Schäden. Diese Einschränkungen gelten nicht für rechtswidrige Absicht oder grobe Fahrlässigkeit des Lieferanten, jedoch gelten sie auch für rechtswidrige Absicht oder grobe Fahrlässigkeit von Hilfspersonen.
Für alle anerkannten Mängel obliegt uns ausschließlich die Wahl der Mangelbeseitigung durch eine unentgeltliche Reparatur oder Ersatz durch ein einwandfreies Produkt (evtl. auch Nachfolgemodell etc.). Erbrachte Garantieleistungen führen nicht zur Verlängerung oder dem Neubeginn der Garantiezeit. Ausgetauschte Produkte oder Bestandteile werden unser Eigentum. Zur Geltendmachung der Garantie ist die Vorlage eines Kaufbeleges oder ein sonstiger Nachweis des Kaufes erforderlich.
§19 Erfüllungsort, Gerichtstand und anzuwendendes Recht:
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Wien. Es gilt ausschließlich österreichisches Recht. Die Vertragssprache ist deutsch.
§20 Salvatorische Klausel:
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder sollte sich hierin eine Lücke befi nden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die Parteien verpfl ichten sich, anstelle einer unwirksamen Bestimmung eine dieser Bestimmung möglichst nahekommende wirksame Regelung zu treffen.
§21 Widerrufsrecht:
Ist der Kunde Unternehmer, so hat er kein Widerrufs- und Rückgaberecht. Das Widerrufsrecht ist nur für Geschäfte mit Verbrauchern gültig. Diese haben das Recht, den geschlossenen Vertrag binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag, an dem der Verbraucher oder ein von ihm benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen hat. Um den Widerruf auszuüben, muss der Verbraucher uns mittels eindeutiger Erklärung (per Brief, Telefax oder Email) über dessen Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass der Verbraucher die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist an uns absendet. Wenn der Vertrag widerrufen wird, hat die RISU GmbH alle Zahlungen, die wir erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten, unverzüglich und spätestens binnen 30 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf eingegangen ist. In keinem Fall werden wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Die RISU GmbH kann die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten. Der Verbraucher hat die Waren auf eigene Kosten unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag, an dem der Widerruf mitgeteilt wurde, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Der Verbraucher muss für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.
§22 Zustimmungserklärung zum Erhalt von Werbe-E-Mails - Wiederruf:
Der Kunde stimmt dem Erhalt von Nachrichten unseres Unternehmens über unsere Produkte, aktuelle Angebote und sonstige unternehmensbezogene Informationen mittels Werbe-E-Mail, insbes Newsletter, zu.
Der Kunde kann seine Zustimmung zum Erhalt solcher E-Mails jederzeit wie folgt wiederrufen:
Rücksendung des E-Mails an die Absenderadresse mit dem Hinweis ( Bitte keine weiteren Werbe-E-Mails.)
Stand: 05/2014